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Impressum / AGB

IMPRESSUM

reichprojects e.U.
Inhaber Andreas Reich
Eingetragenes Einzelunternehmen

Industriezeile 54 / Top 7
5280 Braunau am Inn

Vermietung von Renn-Motorrädern und Rennstrecken-Training

Firmenbuchnummer: FN 511145 i
Firmenbuchgericht: Bezirksgericht Ried i I.
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft
UID: ATU 68553567

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

reichprojects e.U.

Coaching auf Rennstrecken und Vermietung von Rennmotorrädern

 

PRÄAMBEL

reichprojects e.U., Industriezeile 54/ Top7, 5280 Braunau am Inn, Österreich, FN 511145i im Folgenden "reichprojects", "wir" oder "uns" genannt) wurde gegründet, mit dem Ziel Kunden und Interessierten die sichere Handhabung und die richtigen Verhaltensregeln auf Rennstrecken näher zu bringen und falls kein geeignetes Motorrad vorhanden ist, dem Kunden ein angepasstes Rennmotorrad zu vermieten.

 

1.     Allgemeines

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen reichprojects und dem Kunden (im Folgenden "Teilnehmer") über die von reichprojects angebotenen Trainings, unabhängig davon, ob diese Verträge schriftlich, mündlich, elektronisch (Internet) oder telefonisch geschlossen wurden.

 

  • Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragsschluss sowie die Kommunikation mit reichprojects erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.

 

  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Die verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen mit ein.

 

2.     Angebotene Trainings und Vermietung von Leihmotorrädern

  • reichprojects bietet derzeit (i) Rennstreckentrainings, (ii) Vermietung von Renn-Motorrädern an.

 

  • Ziel der Trainings ist die sichere Handhabung von Motorrädern und das Fahren in Gruppen, sowie das erlernen und festigen der Flaggensignale bei Übungsfahrten auf Rennstrecken. Um einerseits mehr Kontrolle zu erlangen, kritische Situationen besser einschätzen zu können und richtig darauf zu reagieren und andererseits eine allgemein bessere Fahr-Technik zu erlernen und dadurch nachhaltig sicherer und schneller auf Rennstrecken unterwegs zu sein.

 

  • Als vertraglich vereinbart gelten jene Leistungen, die in unserem Trainingsangebot zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses enthalten sind.

 

  • Die Trainings werden von Andreas Reich als Kursleiter durchgeführt, welcher hier jahrelange Erfahrung mitbringt.

 

3.     Vertragsabschluss

  • Die Präsentation der von reichprojects angebotenen Trainings und sonstigen Dienstleistungen auf unserer Webseite ist unverbindlich. Mit der Anmeldung zu einem Training oder der Miete eines Motorrades stimmt der Teilnehmer den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, welche in einen verbindlichen Vertrag übergehen. Die Anmeldung des Teilnehmers kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch, per E-mail oder Internet) erfolgen.

 

  • Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung seines gebuchten Trainings. Mit Übermittlung dieser Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und reichprojects zu stande.

 

  • Wir weisen darauf hin, dass der Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht von uns gespeichert wird.

 

  • Meldet der Teilnehmer neben sich noch weitere Trainingsteilnehmer an, hat er sicherzustellen, dass auch diese die vertraglichen Verpflichtungen einhalten. Der Teilnehmer wird für deren Vertragspflichten wie für seine eigenen einstehen, sofern der Teilnehmer eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.

 

4.     Teilnahmebedingungen für Trainings

  • Wir weisen den Teilnehmer darauf hin, dass auf den Anlagen die von reichprojects benutzt werden, keine Straßenverkehrsordnung ("StVO") gilt, da sie als Rennstrecken geführt werden.

 

  • Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Kursleiter im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Generell gilt die gegenseitige Rücksichtnahme, Aufpassen bei Überholmanövern und kontrolliertes Fahren. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnungen können Teilnehmer - ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr – vom Training ausgeschlossen werden.

 

  • Jeder Teilnehmer muss gesundheitlich geeignet sein, ein Motorrad zu lenken. Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Training nicht möglich.

 

  • reichprojects behält sich vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung der Kursgebühr, von den Trainings auszuschließen.

 

  • Zum Training sind nur Motorräder zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind. Jeder Teilnehmer hat sein eigenes oder das Leihmotorrad vor Inbetriebnahme auf Verkehrstüchtigkeit eigenständig zu überprüfen.

 

  • Bei Trainings kann mit einem Leihfahrzeug oder mit dem eigenen Motorrad gefahren werden. Will ein Teilnehmer mit dem eigenen Motorrad an diesen Trainings teilnehmen, so muss das Motorrad den Spezifikationen (abgeklebte Spiegel und Scheinwerfer ) der bei diesem Trainingskonzept üblicherweise eingesetzten Motorräder entsprechen. Dies ist vorab von Seiten des Teilnehmers mit reichprojects abzuklären. Bei der Teilnahme mit dem eigenen Motorrad kann nicht garantiert werden, dass der Trainingseffekt der selbe ist wie auf den zur  Verfügung gestellten Leihmotorrädern. Der Teilnehmer ist für den technischen Zustand des                mitgebrachten Motorrades selbst verantwortlich.

 

  • Bei Inanspruchnahme eines Leihfahrzeuges (Motorrad) bekommt jeder Teilnehmer für die Dauer des Trainings sein eigenes Motorrad zur Verfügung gestellt.
  • An den Trainings dürfen nur Fahrer teilnehmen, die ein Motorrad bereits entsprechend bedienen können. Dazu muss der Teilnehmer nicht zwingend Inhaber einer gültigen Lenkberechtigung der jeweiligen Klasse sein. Im Falle von minderjährigen Teilnehmern muss ein Erziehungsberechtigter mit vor Ort sein und dem Training mit seiner Unterschrift zustimmen.

 

  • Sämtliche Trainings werden in Deutsch abgehalten. Unsere Kursleiter sprechen Englisch– sind aber keine ausgebildeten Native-Speaker. Sofern ein ausreichend sprachliches Verständnis für die Anweisungen des Kursleiters gegeben ist, ist eine Teilnahme auf Englisch möglich. Aus Sicherheitsgründen behält sich reichprojects vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen bzw. Teilnehmer mit denen die Kommunikation auf Englisch nicht ausreichend funktioniert, aus einem laufenden Training herauszunehmen. Sobald das ausreichende sprachliche Verständnis gewährleistet ist, kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

  • Bei sämtlichen Trainings ist die Mitnahme von Beifahrern nicht erlaubt.

 

5.     Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer.

 

  • Die Kursgebühr ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang, spätestens aber bis 10 Tage vor Trainingsbeginn, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Buchung innerhalb von 10 Tagen vor Trainingsbeginn ist die Kursgebühr sofort fällig.

 

  • Die Kursgebühr ist auf das von reichprojects bekanntgegebene Konto zur Überweisung zu bringen. In Ausnahmefällen (kurzfristige Buchung) direkt vor Ort zu bezahlen.

 

  • Bei Zahlungsverzug wird der Termin ersatzlos gelöscht.

 

  • Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung des Gutscheines akzeptiert. Die Gültigkeit von Gutscheinen ist, aufgrund der notwendigen Vorhaltung der Infrastruktur zur Erbringung der Leistungen, auf fünf Jahre ab Ausstellung beschränkt.

 

6.     Versicherung / Schadensfall

  • Die Leihmotorräder sind nicht angemeldet, da sie nur auf abgesperrten Rennstrecken mit nicht straßenzugelassenen Reifen gefahren werden.

 

  • Den Anordnungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Schadenersatzrechtes verpflichtet, von ihm schuldhaft verursachte Schäden zu ersetzen.

 

  • Für das zur Nutzung überlassene Motorrad besteht KEIN Versicherungsschutz.

 

  • Entsteht bei einem Leihmotorrad ein kleiner Schaden, welcher noch an der Rennstrecke behoben werden kann, so sind die Kosten für diese Reparatur sofort vom Teilnehmer zu begleichen.

 

  • Entsteht bei einem Leihmotorrad ein größerer Schaden, so überweißt der Teilnehmer bis spätestens 5 Werktage nach dem Ereignis, den maximalen Selbstbehalt der Gesamthöhe, für Racebike 1 (Anfänger): €6.000 und für Racebike 2 (Profi): €15.000, an reichprojects e.U. Nach dem ordnungsgemäßen Instandsetzen des Leihmotorrades wird eine entsprechende Kostenaufstellung an den Teilnehmer übermittelt, von welcher er 20% als Selbstbehalt zu tragen hat. Dieser Selbstbehalt wird von den bereits bezahlten €6.000, bzw. €15.000 abgezogen, die Differenz wird dem Teilnehmer rückerstattet.

 

  • Hat der Teilnehmer Schäden an den Leihmotorrädern grob fahrlässig verursacht, oder stand der Teilnehmer dabei unter Drogeneinfluss wie Alkohol oder Medikamente, hat er die entstandenen Schäden in Gänze selbst zu tragen.

 

  • Jeder Teilnehmer kennt die klassischen Gefahren und Risiken beim Befahren einer Rennstrecke und nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an den Trainings teil. Reichprojects haftet daher auch nicht für Schäden an Motorrädern oder Personen, welche bei der Ausübung entstehen. Wir weisen darauf hin, dass sich jeder Teilnehmer eigenständig um den Abschluss einer personenbezogenen (Unfall)versicherung zu kümmern hat. Reichprojects tritt nicht als Versicherer auf und bietet insofern auch keine Versicherungen zum Abschluss vor Ort an.

 

7.     Stornobedingungen /Widerrufsrecht des Verbrauchers

Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit allen Geschäftsbedingungen einverstanden, so auch damit dass der geschlossene Vertrag nur bis vor Antritt des Kurses widerrufen werden kann! Ein Wiederruf ist vor Beginn des Kurses klar und deutlich zu kommunizieren und am Vertrag festzuhalten.

 

Einzelkunden:

  • Eine Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; innerhalb von 13 bis 5 Kalendertagen vor Trainingsbeginn werden 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von vier Kalendertagen und bei nicht erfolgter Absage wird die volle vertraglich vereinbarte Kursgebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, dies ist auf nicht vom Teilnehmer zu vertretende Gründe (insbesondere höhere Gewalt oder COVID) oder auf ein Verschulden von reichprojects zurückzuführen.

 

  • Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich. Wenn wir eine Ersatzperson finden können (z.B.: bestehende Warteliste), können die Stornokosten entfallen.

 

  • Bei Rennstreckentrainings werden in jedem Fall (egal ob Absage oder Terminverschiebung aufgrund schlechten Wetters) die von uns nicht beinflussbaren Veranstalterkosten von Dritten – Teilnahmegebühren der Rennstrecke – in Rechnung gestellt, sofern wir diese Gebühren nicht selbst vom Veranstalter erstattet erhalten.

 

Kleingruppen (bis 8 Personen):

  • Die Absage oder das Nichterscheinen eines Teilnehmers ist kein Grund für die Terminverschiebung der gesamten Gruppe. Sollte ein Teilnehmer das Training nicht wahrnehmen können, haben die anderen Teilnehmer das Training wahrzunehmen oder die geltenden Stornokosten zu bezahlen. Bei Stornierung gelten die unter Punkt 7.3.1 angegebenen Stornogebühren. Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

 

  • Eine vom Teilnehmer bis spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn bekanntgegebene gewünschte Terminverlegung ist im Einzelfall zu prüfen, jedoch gibt es hierfür keine generelle kostenlose Umbuchung.

 

8.     Absagen von Trainings wegen eines wichtigen Grundes oder höherer Gewalt

  • reichprojects behält sich das Recht vor, Trainings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu verschieben oder abzusagen (z.B. extreme/gefährdende Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit, COVID, etc.). In diesem Fall wird reichprojects die Kursgebühr rückerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, außer es liegen die Voraussetzungen für eine Haftung von reichprojects nach Punkt 11 dieser AGB vor.

 

  • Wird das Training infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, haben sowohl der Teilnehmer als auch reichprojects das Recht - abweichend von den Stornobedingungen in Punkt 7 - , das Training abzusagen gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall wird die Kursgebühr rückerstattet. Für bereits erbrachte Trainingsleistungen können wir eine Bezahlung in der Höhe verlangen, die dem Umfang der von uns tatsächlich erbrachten Leistung entspricht (maximal der vertragliche Gesamtpreis).

 

9.     Nutzung des Logos / Marken reichprojects, deren Marke “Rent a Racebike” / Bild- und  Videoaufzeichnungen

  • Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen von reichprojects und deren Marke “Rent a Racebike” - insbesondere Name, Firma, Marken, Logo, Unternehmensbezeichnung - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von uns zulässig.

 

  • Das Anfertigen von Lichtbildern und Filmen während den Trainings ist zwar erlaubt – die Nutzung der Aufnahmen ist jedoch nur zu privaten Zwecken gestattet.

 

10.  Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Im Rahmen der Nachbesserung

haben wir das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

 

  • Sofern reichprojects Veranstaltungen Dritter lediglich vermittelt, leisten wir keine Gewähr für Leistungsstörungen bei diesen

 

11.  Haftungsbeschränkung

  • reichprojects haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten, das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet reichprojects zudem nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Außerdem ist der Schadenersatz mit der Höhe des dreifachen vertraglich vereinbarten Entgelts begrenzt.

 

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen richtet sich die Haftung von reichprojects nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • reichprojects weist den Teilnehmer darauf hin, dass ihn eine gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungsobliegenheit trifft. Der Teilnehmer hat daher alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung des Schadens beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

 

  • reichprojects weist den Teilnehmer ferner darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Auf diese hat reichprojects keinen Einfluss. Wir haften insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit noch für die sichere Übermittlung der von den Teilnehmern angegebenen Daten.

 

  • Es steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

12.  Datenschutz

Datenschutz und transparente Information haben für reichprojects einen hohen Stellenwert. reichprojects hält bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer das anwendbare Datenschutzrecht, insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutzgesetz ein und ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der von reichprojects verarbeiteten personenbezogenen Daten angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und die uns anvertrauten Daten geheim zu halten. Details dazu findet der Teilnehmer in der Datenschutzerklärung von reichprojects. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, seine Daten für Werbezwecke und Informationen zu speichern und stimmt auch zu diese erhalten zu wollen.

 

13.  Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Ist der Teilnehmer Verbraucher, so bleiben zwingende Verbraucherschutzregelungen seines Aufenthaltsstaates unberührt.

 

  • Ist der Teilnehmer Unternehmer, wird als Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von reichprojects (5280 Braunau am Inn) vereinbart.

 

  • Ist der Teilnehmer Verbraucher, so gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen BEstimmungen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei online geschlossenen Verträgen außerdem die Möglichkeit offensteht, die EU Plattform zur Online Streitbeilegung anzurufen (Information gem. Art 14 ODR-Verordnung 534/2013).

 

14.  Schlussbestimmungen

  • Firmensitz und Erfüllungsort ist 5280 Braunau am Inn

 

  • Ist der Teilnehmer Unternehmer, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB der Zustimmung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

  • Unterlässt reichprojects die sofortige Geltendmachung von Ansprüchen nach diesen AGB stellt dies keinen Verzicht auf diese Ansprüche dar.

 

  • Diese AGB können durch Vereinbarung zwischen reichprojects und dem Teilnehmer abgeändert werden.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Ist der Teilnehmer Unternehmer, wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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